Eine Liste aller regionalen Communitys findest du unter www.stayblue.de
(08.02.2010, 16:55)
Osnabrück Im Jahr 2008 hat ein JVA-Beamter aus Osnabrück versucht, einen damaligen Häftling dazu zu verleiten, die damalige Geliebte des Beamten zu ermorden. Die Frau hatte versucht das Privatleben des Beamten, der in einer Ehe mit drei Kindern lebt, zu zerstören. Jetzt verliert der Beamte nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes seinen Job, obwohl er in der Strafsache freigesprochen worden war.
|
VfL Osnabrück spielt zu Hause nur 1:1 - Stimmen zum Spiel |
|
Der OScommunity-Rap im OSBeat-Spezial |
|
Für VW speckt Karmann ab: 100 weitere Entlassungen geplant |
|
Papenburg: "Celebrity Eclipse" verlässt Hafen |
|
Neuer Bombenfund im Schinkel – am Mittwoch wird evakuiert |
|
Missbrauch an Minderjährigen in emsländischem Kloster |
 
 
ja ein normaler büger hätte voll die häftige stafe gekriegt.....ist schon komisch dass beamte immer vergünstigungen kriegen...wie heißt es so schön? selbst der gedanke ist strafbar....
es iat total ungeracht, dass er nur den job verloren hat !!!!
NR. 16 | 09.02.10 | 01:45
August 2008
„Mach die weg und sag mir, was du dafür haben musst“ Drucken E-Post
Sonntag, 10. August 08
Osnabrück. Anfang März soll es gewesen sein, dass ein Justizvollzugsbeamter der JVA Osnabrück einem Ex-Häftling – einem Libanesen – den Mordauftrag für seine Geliebte gegeben haben soll.
Der 35 jährige Vollzugsbeamte soll den 31 jährigen Libanesen angeheuert haben, seine Geliebte, die er selbst als „Hobby- und Freizeitprostituierte“ bezeichnet, umzubringen. Doch der Ex-Häftling ging nur zum Schein auf den Mordauftrag ein und filmte ein zweites Treffen mit dem Auftraggeber. Dort wurde ein Foto und eine Beschreibung des Autos von der zu tötenden Frau übergeben. Wie und mit welcher Waffe die Tat geschehen sollte, würde man in einem dritten Treffen klären, so der Hauptbelastungszeuge.
Doch zu einem weitern Treffen kam es nicht. Der 31 jährige ging mit seinen Filmaufnahmen der Zusammenkunft, die er mit seinem Mobilfunktelefon gemacht hat, zur Polizei. Seitdem musste sich der 35 jährige Beamte wegen „ Anstiftung zu Mord“ vor dem Landgericht verantworten.
Doch die Gerichtsverhandlung war an Überraschungen kaum zu überbieten. Der libanesische Hauptbelastungszeuge, der als Einziger den Tathergang wiedergeben konnte, erschien unter starkem Drogeneinfluss vor dem Richterstuhl. Der Drogensüchtige konnte in seinem Rausch nicht die Fragen des Vorsitzenden Richters der 6. Strafkammer beantworten und hinterließ viele offene Fragen. Unter Drogeneinfluss erinnere er sich nicht, erklärte der mit dem Mord beauftragte Zeuge mehrfach dem Richter, als dieser ihm Fragen über die Abläufe stellte.
So erklärte der Richter: „Wir haben keine Möglichkeit, hier weitere Aufklärung zu erhalten. In diesem Fall muss der Grundsatz ‚im Zweifel für den Angeklagten‘ gelten“.
Auch wenn der Angeklagte beteuert, den Satz – „Mach sie weg und sag mir, was du dafür haben musst“ – nicht gesagt zu haben und er sich selbst in der Opferrolle sieht, darf der Beamte, der in seinem Beruf für die Resozialisierung Strafgefangener in das normale Leben verantwortlich ist, nicht freigesprochen werden. Es liegen Filmaufnahmen und ein Geständnis vor, welche belegen, dass anfangs der Versuch eines Auftragsmordes stattgefunden hat. Dies darf nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden.
NR. 17 | 09.02.10 | 01:46
der beamte sollte ne lebenslange strafe kriegen....wie kann man jemanden, der im knast sitzt, alles verloren hat, nur zu solcher tat anstiften???? ich hol den hammer und hau der justitz auf den kopf
NR. 18 | 09.02.10 | 01:54
Die Polizei und die Justiz haben auch Leute, die den Job beenden.
Ein Polizeikommissar hat seine Familie verloren, weil Ihm Euer Heil wichtiger war als die Eigene Familie.
NR. 19 | 09.02.10 | 02:41
wie krank ...
und jetzt lebt sie auch noch mit ihm zusammen.. die menschen müssen echt einen anner klatsche haben
NR. 20 | 09.02.10 | 07:12
Wenn man das so liest, dann muss ich mich echt wundern, was für kranke Menschen es doch gibt !!!
Vielleicht sollte man vorher mal reden, sich zusammen setzen oder sich von *Professionellen* unterstützen lassen, hierbei meine ich eine Art Eheberatung etc.
Auch ist es falsch was hier einige meinen, das Beamte immer glimpflich davon kommen etc.
Beamte werden IMMER ZWEIMAL bestraft, wenn sie etwas verbrochen haben... Einmal zivilrechtlich oder gar strafrechtlich und IMMER noch disziplinarisch über ihren Dienstherren !!!
Ich halte einen Freispruch vom Gericht auch nicht für richtig, da es ja handfeste Beweise gibt, das ein Auftragsmord hätte stattfinden sollen und hierbei heisst es doch im StGB: Der Versuch ist strafbar !!!
Falsch ist aber eine Forderung zu lebenslanger Haft, denn das steht ja wohl absolut nicht im Verhältnis!!!
Da der ehem. Beamte ja seinen Job verloren hat ist er meiner Meinung nach bestraft genug, denn scheinbar lebt er ja wieder glücklich mit seiner Familie...
P.S. Jeder sollte sich selbst erstmal an die eigene Nase fassen, bevor er Urteile fällt und bestimmte Berufszweige einfach über einen Kamm bringt !!!
Nicht alle JV-Beamten oder Polizisten sind Täter oder leben ihre Stellung aus !!! Und Beamte immer als ALLGEMEIN in einen Sack zu stecken, das geht mal gar nicht !!!
In jedem Berufszweig gibt es schwarze Schafe und diese sollten bestraft werden, nicht der gesamte Berufszweig !!!
Ich habe fertig...
NR. 21 | 09.02.10 | 10:24
Ist schon witzig, wie sich hier einige eine Meinung über einen Menschen bilden mit auschließlich medialen Erkenntnissen. Kennt ihn einer von euch persönlich? Weiß jemand nähere Umstände der ganzen Sache? Ich meine nicht die sensationsgeilen Berichte der Presse, die vieles falsch rübergebracht haben. Es handelte sich dabei um einen ehemaligen Hätling und keinen, der in der JVA zu dem Zeitpunkt eingesessen hat. Kann es nicht sein, dass dieser ehemalige Insasse den Beamten nur eins auswischen wollte? Wenn man Stress mit seinem Partner hat und in einer besonderen Drucksituation steht, sagt man schon mal Dinge, die man nicht so meint wie z.B. "wenn der oder die nicht da wäre, wäre alles gut". Wenn sowas dann aufgezeichnet wird, entsteht leicht der Eindruck, dass man jemanden beseitigen will. Wenn der Beamte dann aber zu einem Treffen, wo Adresse bekanntgegeben und eine Waffe übergeben werden soll, gar nicht erscheint, was sagt das dann aus? War dieses Treffen wirklich verabredet oder war es von dem ehemaligen Insassen inzeniert, um dem Beamten eins auszuwischen? Das sind alles Fragen, die sich ein Richter stellen muss und wenn es dann nicht mal eine verwertbare Aussage vor Gericht gibt, kann man den Beamten auch nicht verurteilen. Selbst bei Aussage des ehemaligen Inhaftierten hätte es wohl nicht zu einer Verurteilung gereicht, weil es keine stichhaltigen Beweise gibt, die den Ernst einer Umsetzung des zugrunde liegenden Gedanken untermauern.
Es wurde ihm übrigens vorgeworfen, seine Geliebte umbringen zu lassen, damit diese Affaire nicht seiner Frau bekannt wird. Er lebt mit seiner Frau und den Kindern zusammen, nicht mit seiner Geliebten, wie es einige User hier geschrieben haben, die anscheinend nur die Überschrift der Artikel gelesen haben.
Es gibt viele unbeantwortete Fragen in dieser Sache, aber der private Kontakt zu ehemaligen Gefangenen ist einem Vollzugsbeamten untersagt. Es gehört zu seinen Dienstpflichten, keinen privaten Kontakt zu pflegen. Dieser Beamte hat gegen diese Dientspflicht verstoßen und wurde vor allem deshalb disziplinarisch sanktioniert. Es ist die härteste Form der disziplinarischen Strafen für Beamte, aber in Anbetracht des sehr heiklen Berufsumfeldes nachvollziehbar. Im Justizvollzug muss jeder Beamte seinem Kollegen absolut vertrauen können, dieses Vertrauensverhältnis ist alleine durch den Verdacht schon ziemlich zerrüttet und würde eine weitere Zusammenarbeit für jeden Kollegen unmöglich machen.
NR. 23 | 09.02.10 | 13:21
Um ein Kommentar von Dieter Nuhr aufzugreifen:
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“
Olli beschreibt die Sache schon recht Objektiv und auch Sachgemäß.
Schöne Grüße an alle die ALLES immer BESSER WISSEN!
NR. 24 | 09.02.10 | 16:34
Mal eine Frage?! War einer von euch beim Prozess dabei?!
Könnt ihr dann alles beurteilen was dort gelaufen ist?
NR. 25 | 09.02.10 | 19:15
Ja, war ich. Und ich kenne den Beamten sehr gut, habe jahrelang mit ihm zusammen gearbeitet und bin mit ihm befreundet.
NR. 26 | 09.02.10 | 20:35
Hallo Ihr Lieben,
erstmal möchte ich eins Klar stellen - ich lebe nicht mit diesem "Mörder" und "Lügner" zusammen. Ich habe niemals versucht seine Ehe zu zerstören
(das ist nicht mein Niveau). Er hat das alles allein verursacht.
Als wir uns kennelernten waren wir beide in Trennung von unseren Partnern.
So hatte er mir das von sich auch erzählt. Zwischen durch bin ich geschieden.
worden. Wir haben eine harmonische Beziehung gehabt . Das erste Kind wurde geboren. Kurz nach dem ich erfahren hatte, daß ich mit zweitem Kind
schwanger war, rief mich seine Ehefrau an. wir waren beide schokiert .
Er hat ein Doppelleben geführt nach einer Auseinnandersetzung habe ich
ihn rausgeschmissen. Ich wollte mit ihm nichts mehr zu tun haben.
Ich hab ihm weder Bedroht , Belästigt und auch nicht unter Druck gesetzt,
wie der arme behauptet. Er war doch der jenige der mich Bedroht hatte,
telefonischen Terror gemacht hat und mich Verfolgt hatte (Beweise vorhanden).
Ich finde es unmöglich wie er sich in eine Opferrolle tut. Das kann er ja gut.Er sollte fürs Lügen und vor allem für die FALSCH AUSSAGEN vor
Gericht einen "OSKAR" bekommen.
Als er sehr ernst mit den Bedrohungen und Belästigungen war habe ich
eine Strafanzeige gestellt. Vier Wochen später wurde er Verhört und ca
eine Woche nach der Verhörung hatte er dem Ex-Häftling während seine
Dienstzeit angesprochen. Die beiden Männer haben sich am nächsten
Tag getroffen. Mein EX hat deutlich gesagt das der Ex-Häftling mich weg
machen soll (war gemeint mich zu töten) und er sollte ihm sagen wieviel
Geld er dafür haben will. Dieses ganze Gespräch hat der Ex-Häftling mit
seinem Händy heimlich aufegezeichnet. Der Ex-Häftling sagte über sich
er ist zwar ein klein krimineller, ein Mörder wäre er nicht. Und das er es
auch bei der Polizei gemeldet hat, da mein Ex zu ihm gesagt hatte - das
wenn er es nicht mache, das er andere Leute kennnt (Zigeuner) die das
für ihn erledigen. Es ist nich war, wie die Presse schreibt, das er vor der
Tat zurück getretten ist. Die Vereinbahrung war, daß der Ex-Häftling sich
bei meinem Ex melden sollte -wann die Tat, der Doppellmord (ich war in
28-Schwangerschaftswoche) ausgeführt werden sollte.
Der Prozeß war kurz und bündig.Der wichtige Zeuge nicht vernehmbar ,
wie ich schon früher vermutet hatte. Mein Anwalt hat keine Nebenklage eingereicht , man hat alles dran gesetzt mich vom Prozeß fern zu halten.
Der ganze Prozeß bassierte auf den TÄTER Aussagen.Durch Zufall aus
dem Radio habe ich vom Prozeß erfahren.Und wie sollte es auch anders
sein - mein Anwalt war im URLAUB. Er wusste von nichts. Das kann doch alles nicht war sein. 1. Man verlangte meine Anzeigen zurück zuziehen; 2. Der ganze Prozeß bassierte auf seinen LÜGENAUSSAGEN;
3. Es wurde nie eine Aussage von mir genohmen; 4. Man hat alles dran
gesetzt , daß ich am Prozeß nicht Teilnehme, den dann hätte das alles
eine andere Wände für den Täter. Wie soll ich meinem Sohn irgend
wann erzählen, daß sein Vatter Ihn und Mama töten wollte.
Das er sein Job los ist, ist das mindeste.
Ich wünsche mir eins, daß meine beide süßen Kinder und ich endlich
in Ruhe Leben kennen, den er hat mir versprochen mein ganzez Leben aus Rache zu zerstören.
Da er ein Libanese mit deutcher Staatsangehörigkeit ist, weiss ich daß
er mich nie in Ruhe lassen wird.
P.s.
Hallo Olli.. wenn du keine Ahnung von Sachen hast, die Du nicht kennst,
dann sein einfach ruhig. Wenn Du gut befreundet mit dem Täter bist ,
dann müsstest Du wissen, daß er einen guten Draht, fast schon
freundschaftlich zu denn Gefangenen hatte.
Das bewiess die Anstifftung zum Mord. ( Was für ein Vertrauen mußte
er haben um einen Gefangenen zum Mord anzustiften.
NR. 27 | 24.02.10 | 01:50